Recht auf Schutz vor Armut
Alle Kinder haben das Recht vor Armut geschützt zu werden!
Das Recht auf Schutz vor Armut (Artikel 27) besagt, dass du ein Recht darauf hast, ohne Armut aufzuwachsen. Damit ist gemeint, dass du genügend Essen und Trinken hast, ein sauberes und warmes Zuhause. Die Kinderrechtskonvention sieht beim Schutz vor Armut in erster Linie die Eltern in der Pflicht, ein bestmögliches Leben für ihre Kinder zu schaffen. Aber die Staaten sollen die Familien unterstützen, wenn zum Beispiel Materialien oder Nahrungsmittel fehlen.
Beispiel: Die Eltern von Francis haben nicht so viel Geld. Deswegen bekommen sie finanzielle Unterstützung, damit sie sich eine Wohnung, Essen, Trinken und Kleidung leisten können. Doch leider reicht das Geld dann oftmals nicht mehr für Freizeitangebote.
Diese Definition von Armut reicht uns nicht! Fehlende Chancengleichheit und Teilhabe sind ein Teil von Armut. Zum Beispiel sollen alle den Ausflug der Schule mitmachen können, Nachhilfe bekommen oder in den Ferien mit anderen Kindern wegfahren können. Aber in Deutschland ist jedes fünfte Kind von Armut betroffen oder bedroht (Bertelsmann Stiftung 2020)! Wir fordern deshalb eine Kindergrundsicherung, um Kinderarmut zu bekämpfen.
P.S. Unsere Angebote sind auch deshalb für alle zuganglich, weil wir Unterstützer*innen haben, die uns entweder durch einmalige oder regelmäßige Spenden, Soli-Preise oder über Unterstützungsprogramme – z.B. in OWL unser „Fairteilen“ – weiterhelfen. Danke dafür!