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Recht auf Schutz bei Krieg und auf der Flucht

Alle Kinder haben das Recht vor Krieg und auf der Flucht beschützt zu werden! 

In vielen Ländern auf der Welt herrscht Krieg. Artikel 38 (Schutz bei Krieg) der Kinderrechtskonvention besagt, dass Kinder in diesen Staaten besonders geschützt und unterstützt werden müssen. 
Oft müssen Kinder ihr Heimatland verlassen, weil dort Krieg herrscht und sie nicht mehr sicher sind. Das Land, in das die Kinder fliehen, hat die Verpflichtung, sich besonders gut um die Kinder zu kümmern. Das sagt das Recht für Kinder auf der Flucht (Artikel 22). Es macht keinen Unterschied, ob die Kinder alleine oder mit ihren Eltern gekommen sind. Wenn Kinder alleine geflüchtet sind, ist der Staat dazu verpflichtet, die Kinder bei der Suche nach ihren Eltern zu unterstützen und die Eltern auch aufzunehmen. 

Beispiel: In Zarahs Heimatland herrscht Krieg. Ihre Eltern haben beschlossen, dass sie aus dem Land fliehen. Auf Zarahs Flucht mussten die Vereinten Nationen dafür sorgen, dass es ihr und ihrer Familie gut geht und auch all die Kinderrechte durchgesetzt werden. Jetzt lebt Zarah mit ihrer Familie in Deutschland. Deutschland hat die besondere Verpflichtung, sich gut um Zarah zu kümmern und sie genauso wie alle anderen Kinder zu behandeln. 

Die Ursachen der Kriege müssen bekämpft und so dafür gesorgt werden, dass möglichst keine neuen Kriege ausbrechen und die Entwicklung und ein gutes Leben der Kinder nicht länger gefährdet werden. 
Wir fordern, dass keine Kinder mehr als Soldat*innen kämpfen müssen, denn egal ob unter oder über 15 Jahre alt, tragen die jungen Menschen schwere Schäden davon! 

Laut BAMF waren 2021 rund 49 % aller der flüchtenden Menschen unter 18 Jahre alt. Die Rechte für flüchtende Menschen müssen gestärkt werden – die Kinderrechte gelten auch für Kinder und Jugendliche, die sich gerade auf der Flucht befinden oder in einem anderen Land Asyl suchen!

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