Recht auf Schutz vor Gewalt
Alle Kinder haben das Recht auf ein Leben ohne Gewalt!
Das Recht auf Schutz vor Gewalt (Artikel 19) besagt, dass du keine Gewalt erleben darfst. Gewalt kann sehr unterschiedlich sein. Zum Beispiel: Jemand schreit dich an. Jemand macht dir Angst. Jemand schlägt dich. Jemand sagt gemeine Wörter zu dir. Jemand klaut deine Sachen. Jemand fasst dich an, obwohl du das nicht willst. Jemand zwingt dich zu etwas, was du nicht willst oder sperrt dich ein.
Das Recht bedeutet, dass alle Kinder ohne Gewalt aufwachsen sollen. Das heißt auch, dass Eltern ihre Kinder ohne Gewalt erziehen müssen. Der Staat ist verpflichtet zu kontrollieren, dass Kinder keine Gewalt erfahren!
Wenn dir etwas passiert ist, ist es sehr wichtig, dass du darüber sprichst, denn dann wird dir geholfen! Suche dir dazu eine*n Freund*in, eine*n Lehrer*in, jemanden aus deiner Familie oder eine andere Person, der du vertraust. Ihr könnt auch eine Beratungsstelle, das Jugendamt oder die Polizei anrufen und informieren. Im Internet findest du auch viele Informationen, wie du dich verhalten sollst und wo du Hilfe bekommst.
Du kannst auch das Kinder- und Jugendtelefon anrufen. Ein Anruf kostet nichts und ist anonym! Einfach 116 111 anrufen (Mo. bis Sa. zwischen 14-20Uhr).